Unsere Organe

Die Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Nassauischen Feuerwehrverbandes. Sie besteht aus:

  • den Delegierten der Mitgliedsverbände (jeder Mitgliedsverband stellt für je angefangene 250 aktive Angehörige der Einsatzabteiglung einen Delegierten/eine Delegierte)
  • den Mitgliedern des Verbandsvorstandes

Aufgaben der Verbandsversammlung

  • die Wahl des Verbandsvorstandes und die Bestätigung des Verbandsvorstandes nach Vorschlag der entsendenden Stelle für eine Amtszeit von vier Jahren
  • die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
  • die Genehmigung des Jahresberichtes des Vorstandes, der Jahresrechnung und des Haushaltsentwurfes
  • die Entlastung des Rechnungsführers/der Rechnungsführerin und des Vorstandes
  • die Wahl des Mitgliedsverbandes, der zwei Kassenprüfer/Kassenprüferinnen zu stellen hat
  • die Beschlussfassung über Satzungsänderungen
  • die Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge
  • die Ernennung von Ehrenmitgliedern auf Vorschlag des Vorstandes
  • die Entscheidung über die Ablehnung von Aufnahmeanträgen sowie Ausschlüsse aus dem Verband
  • die Beschlussfassung über die Auflösung des Verbandes

Der Verbandsvorstand

Der Verbandsvorstand besteht aus

  • dem/der Verbandsvorsitzenden
  • dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
  • dem Rechnungsführer/der Rechnungsführerin
  • dem Schriftführer/der Schriftführerin
  • dem Pressesprecher/der Pressesprecherin
  • einem Vertreter/einer Vertreterin der Jugendfeuerwehren
  • je einem Vertreter/einer Vertreterin der Feuerwehrverbände
  • einem Vertreter/einer Vertreterin der Berufsfeuerwehren im Verband
  • einem Vertreter/einer Vertreterin der Werksfeuerwehren im Verband
  • einem Vertreter der musiktreibenden Gemeinschaften

Die Aufgaben des Verbandsvorstandes

  • Erledigung von Arbeitsaufträgen des geschäftsführenden Vorstandes
  • Zuarbeit zum geschäftsführenden Vorstand
  • Ausführung der Beschlüsse der Verbandsversammlung
  • Vorbereitung und Durchführung von Tagungen, Versammlungen und sonstige Veranstaltungen
  • Erstellung und Vorlage des Jahres- und Kassenberichtes sowie des Haushaltsentwurfes