Atemschutz-Leistungs-abzeichen

Das Leistungsabzeichen Atemschutz

Kaum ein Brandeinsatz kann heute ohne Atemschutzeinsatz bewältigt werden. Gleiches gilt für Einsatzlagen mit Gefahrstoffen. Der Einsatzwert einer Feuer-wehr wird deshalb maßgeblich durch die Verfügbarkeit ausreichend ausgebildeter und einsatztauglicher Atemschutzgeräteträger (AGT) bestimmt. 

In Ergänzung ggf. vorhandener kommunaler Anreize, die beschwerliche Aus-bildung zum AGT zu absolvieren und anschließend die Einsatztauglichkeit nach FwDV 7 dauerhaft zu bewahren, wurde durch den Nassauischen Feuer-wehrverband dieses Leistungsabzeichen geschaffen. Es soll ein äußeres Zeichen der (ehemaligen) Leistungsfähigkeit seines Träger sein und ihn motivieren, diese für den Feuerwehreinsatz wichtige Schlüsselqualifikation zu leisten. 

Das NFV-Leistungsabzeichen „Atemschutz“ ist keine Auszeichnung, die einzeln beantragt werden muss. Die Träger der Feuerwehren (Städte und Gemeinden jeweils vertreten durch ihren Leiter der Feuerwehr) können dieses Leistungsabzeichen gesammelt unter Beachtung der nachfolgenden Grundsätze beim zuständigen Stadt-/Kreisfeuerwehrverband beantragen: 

Bandschnallen

Das Leistungsabzeichen erhalten Atemschutzgeräteträger in folgenden Stufen:

  • Bronze = für 5-jährige Atemschutztauglichkeit
  • Silber = für 15-jährige Atemschutztauglichkeit
  • Gold = für 25-jährige Atemschutztauglichkeit

Voraussetzungen und Aspekte

  • Atemschutztauglichkeit bedeutet, dass alle Voraussetzungen der FwDV 7 (Gültige erforderliche ärztliche Eignungsuntersuchung [alt G26.3], jährliche Belastungsübung, jährliche Übung unter Einsatzbedingungen oder Atemschutzeinsatz und jährliche Atemschutz-Unterweisung) erfüllt sein müssen
  • Die Atemschutztauglichkeit muss nicht ununterbrochen bestanden haben. Unterbrechungen werden auf die Dauer der Atemschutztauglichkeit nicht angerechnet
  • Als Nachweis der Atemschutztauglichkeit können die Eintragungen im Atemschutzpass oder in FLORIX herangezogen werden
  • Bei Verleihung eines höherwertigen Leistungsabzeichens ist das Leistungsabzeichen in der geringeren Stufe abzulegen
  • Das Leistungsabzeichen wird auf der linken Brusttasche der Dienstkleidung getragen. Alternativ kann eine entsprechende Bandschnalle getragen werden
  • Besteht nach Aushändigung eines Leistungsabzeichens keine Atemschutztauglichkeit mehr, kann dieses Leistungsabzeichen weiter getragen werden
  • Das Leistungsabzeichen wird erstmals im Jahre 2024 ausgehändigt, sofern zu Beginn dieses Kalenderjahres Atemschutztauglichkeit bestanden hat. Sofern zu diesem Jahresbeginn keine bestanden hat, können vergangene Zeiten der Atemschutztauglichkeit erst dann wieder auf das Leistungsabzeichen angerechnet werden, wenn die Atemschutztauglichkeit neu erworben wurde
  • Das Leistungsabzeichen wird durch einen Vertreter des Stadt-/Kreisfeuerwehrverbandes verliehen. Es besteht aus dem Leistungsabzeichen, einer entsprechenden Bandschnalle sowie einer Verleihungsurkunde.
Wiesbaden, 31.12.2023