Unsere Organe
Die Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Nassauischen Feuerwehrverbandes. Sie besteht aus:
- den Delegierten der Mitgliedsverbände (jeder Mitgliedsverband stellt für je angefangene 250 aktive Angehörige der Einsatzabteiglung einen Delegierten/eine Delegierte)
- den Mitgliedern des Verbandsvorstandes
Aufgaben der Verbandsversammlung
- die Wahl des Verbandsvorstandes und die Bestätigung des Verbandsvorstandes nach Vorschlag der entsendenden Stelle für eine Amtszeit von vier Jahren
- die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
- die Genehmigung des Jahresberichtes des Vorstandes, der Jahresrechnung und des Haushaltsentwurfes
- die Entlastung des Rechnungsführers/der Rechnungsführerin und des Vorstandes
- die Wahl des Mitgliedsverbandes, der zwei Kassenprüfer/Kassenprüferinnen zu stellen hat
- die Beschlussfassung über Satzungsänderungen
- die Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge
- die Ernennung von Ehrenmitgliedern auf Vorschlag des Vorstandes
- die Entscheidung über die Ablehnung von Aufnahmeanträgen sowie Ausschlüsse aus dem Verband
- die Beschlussfassung über die Auflösung des Verbandes
Der Verbandsvorstand
Der Verbandsvorstand besteht aus
- dem/der Verbandsvorsitzenden
- dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Rechnungsführer/der Rechnungsführerin
- dem Schriftführer/der Schriftführerin
- dem Pressesprecher/der Pressesprecherin
- einem Vertreter/einer Vertreterin der Jugendfeuerwehren
- je einem Vertreter/einer Vertreterin der Feuerwehrverbände
- einem Vertreter/einer Vertreterin der Berufsfeuerwehren im Verband
- einem Vertreter/einer Vertreterin der Werksfeuerwehren im Verband
- einem Vertreter der musiktreibenden Gemeinschaften
Die Aufgaben des Verbandsvorstandes
- Erledigung von Arbeitsaufträgen des geschäftsführenden Vorstandes
- Zuarbeit zum geschäftsführenden Vorstand
- Ausführung der Beschlüsse der Verbandsversammlung
- Vorbereitung und Durchführung von Tagungen, Versammlungen und sonstige Veranstaltungen
- Erstellung und Vorlage des Jahres- und Kassenberichtes sowie des Haushaltsentwurfes